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Codice della Strada – Gut aufpassen – Führerschein ist bei > 41 km/h zu flott schnell weg – 2016

Am Do., 28. April 2016

Annette und ich waren Ende April spät nachts gemeinsam mit Tati in meinem Audi A7 Firmenwagen von München nach Gardone-Riviera unterwegs. Zwischen Brixen und Bozen in Südtirol - wie üblich - etwas flotter als erlaubt. Zusammen mit einer Düsseldorfer S-Klasse und einem italienischen Audi fuhren wir in der dauerhaft auf 110 km/h reduzierten Zone permanent schneller als 180 km/h. Daher war es unglücklich, daß der italienische Audi eine Zivilstreife war, die mich - nachdem es das Polizei Team geschafft hatte uns zu überholen - aus dem Verkehr zog. Unsere mitternächtlichen Verhandlungen auf einem Parkplatz dauerten eine gute Stunde und im Anschluß war ich meinen Führerschein, jedoch zum Glück nicht meinen Firmenwagen los. In Italien kann ein Fahrverbot auch gegen ausländische Fahrer ausgesprochen werden. Wann in Italien mit einem Fahrverbot zu rechnen ist, welche Besonderheiten es zu beachten gilt und ob eine solche Sanktion auch in Deutschland gültig ist, betrachtet der nachfolgende Ratgeber näher. Die italienische Straßenverkehrs-Ordnung „Codice della Strada“ legt fest, dass bei bestimmten Verkehrsverstößen auch ein Fahrverbot für Italien als Nebenstrafe verhängt werden kann. Darüber hinaus ist in den Artikeln 6 und 7 bestimmt, dass Fahrverbote durch die Gemeinden bzw. Präfekten bei Gefahrenlagen lokal ausgesprochen werden können. Hierbei handelt es sich dann nicht um eine Sanktion, sondern um ein sogenanntes Verkehrsverbot. Wer sich allerdings nicht an dieses hält, muss wiederum mit Bußgeldern und eben auch einem Fahrverbot zwischen zwei bis sechs Monaten rechnen. Wie in Deutschland kann ein Fahrverbot in Italien für die unterschiedlichsten Verstöße verhängt werden. Vornehmlich betrifft dies jedoch Verkehrsteilnehmer, die zu schnell unterwegs sind oder sich betrunken hinters Steuer setzen. In einem Punkt unterscheiden sich die Regelungen in Italien allerdings von den deutschen. Wird ein Fahrer mit dem Handy erwischt, ist in Italien ein Fahrverbot zwischen 15 Tagen und zwei Monaten möglich. In Deutschland wird ein solches erst bei einer Gefährdung ausgesprochen. Generell kann die Dauer italienischer Fahrverbote zwischen einigen Tagen und sechs Monaten angesiedelt sein. Bei besonders groben Verstößen ist auch ein Fahrverbot von bis zu 24 Monaten möglich. Wie lange das Fahrzeug tatsächlich stehen gelassen werden muss, hängt vom Verstoß ab und liegt im Ermessen der zuständigen Behörden. Für Geschwindigkeitsverstöße über 41 km/h zu viel gilt ein monatliches Fahrverbot von 1 bis 3 Monaten, bei Handyverstößen 15 Tage bis 2 Monate und beim Alkoholverstoß je nach gemessenen Wert 15 Tage bis 3 Monate. Italien hat als Mitglied der Europäischen Union den Rahmenbeschluss zur Vollstreckung von Geldsanktionen in nationales Recht umgesetzt. Das bedeutet, dass Bußgelder ab einer Höhe von 70 Euro (inklusive aller anfallenden Gebühren) in Deutschland vollstreckt werden können. Das Abkommen betrifft allerdings eben nur Sanktionen in Geldform. Eventuell verhängte Punkte und Fahrverbote werden nicht nach Deutschland übertragen. Sie sind nur auf italienischem Staatsgebiet gültig. Bei ausländischen Fahrern wird ein Fahrverbot üblicherweise im oder auf dem Führerschein vermerkt. Es kann auch sein, dass die italienischen Behörden das Dokument beschlagnahmen und an die deutschen Behörden senden. Fahrer müssen ihren Führerschein in einem solchen Fall dann in Deutschland abholen. Fahren Betroffene bei einem Fahrverbot in Italien trotzdem weiter, wird das unter Umständen recht teuer und kann durchaus auch eine Haftstrafe nach sich ziehen. Es ist also ratsam, Mitfahrer hinters Steuer zu lassen, sofern diese eine gültige Fahrerlaubnis besitzen. Andernfalls müssen Urlauber das Fahrzeug stehen lassen. Meinen Führerschein habe ich mir dann übrigens einen Monat später bei der Präfektur in Bozen wieder persönlich abgeholt. Praktischerweise lag er ungesichert auf dem Schreibtisch des Pförtners rum ....

Mit dabei
  • Annette & Michael Kamm

Mit der letzten großen Anpassung des „Codice della Strada“ wurden auch Regelungen zu verschiedenen Fahrverboten eingefügt. So darf, wer länger als 60 Tage in Italien wohnt, kein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen führen. Missachten Fahrer dies, droht die Beschlagnahmung des Fahrzeugs und somit ein Fahrverbot. Darüber hinaus müssen mindestens 700 Euro gezahlt werden. Betroffen sind Fahrer, die ihren Wohnsitz nach Italien verlegt haben, oder Studenten, die sich ein Fahrzeug von Besuchern ausleihen. Für Touristen und auch Ferienhausbesitzer gelten diese Vorschriften allerdings nicht.

Was für Touristen jedoch von Bedeutung ist, sind die Vorgaben zu den Winterreifen. Hier besteht in einer besonderen Form ebenfalls ein Fahrverbot in Italien, allerdings nicht als Nebenstrafe für einen Verkehrsverstoß, sondern als behördliche Maßnahme. Im Sommer dürfen keine Winterreifen verwendet werden, die den Geschwindigkeitsindex, welcher im Fahrzeugschein(Zulassungsbescheinigung Teil I) eingetragen ist, unterschreiten. Im Winter (15.10 bis 15.05.) sind diese zulässig. Ab dem 16. Mai eines jeden Jahres ist die Nutzung dieser Reifen nicht erlaubt. Haben Urlauber ein Fahrverbot in Deutschland abzuleisten, ist es keine gute Idee dann trotzdem nach Italien zu fahren. Der Führerschein muss in Deutschland abgegeben und kann somit in Italien nicht vorgezeigt werden. Auch wenn das Verbot nur für Deutschland gilt, kann das Fahren während eines solchen in Italien geahndet werden. In einem solchen Fall ist mindestens eine Geldstrafe von 2.257 Euro zu zahlen. Werden Fahrer innerhalb von zwei Jahren mehrmals erwischt, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr. Kann bei einem bestehenden Fahrverbot in Italien der Führerschein vorgezeigt werden, bedeutet das ein Bußgeld von mindestens 41 Euro. Dieses erhöht sich auf mindestens 419 Euro, wenn das Dokument auch innerhalb einer Frist nicht nachträglich bei den italienischen Behörden vorgezeigt wird.

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