Diskussionen um Unterhalt und Zugewinn – Getrenntes Verfahren am Amtsgericht München – 1999
Nachdem der letzte Termin bezüglich Carolinas und meiner Scheidung am Familiengericht in Garmisch-Partenkirchen bereits schon wieder sieben Monate her ist und seitdem nicht viel passierte, beschliessen Herr Liebl und ich die strittigen finanziellen Themen vom eigentlichen Verfahren zu trennen. Dazu gibt es im Juli einen separaten Termin beim Amtsgericht München. Im Rahmen dieses Austausches präsentiere ich einem am Ende der Verhandlung sehr überzeugten Richter eine minutiöse Aufstellung unserer wirtschaftlichen Verhältnisse mit Ein- und Ausgabenrechnung und Vermögensnachweisen samt allen nörigen Belegen. Dadurch gingen der sehr agressiven Anwältin von Carolina die Argumente aus und wir konnten nach der klaren Anweisung des Richters, daß meine Unterlagen als korrekt anerkannt werden, mit dem eigentlichen Scheiddungsverfahren weitermachen. Der Ablauf eines Scheidungstermins vor Gericht ist relativ unkompliziert. Sobald die Rentenversicherungsträger die Rentenansprüche berechnet haben und somit der Versorgungsausgleich durchgeführt wurde, legt das Gericht einen Scheidungstermin fest. Zu diesem, zumeist lediglich 30 minütigen Termin müssen grundsätzlich beide Ehegatten samt rechtlichen Beistand anwesend sein. Nur bei ausreichend begründeten Ausnahmefällen darf die Scheidung ohne die gleichzeitige Anwesenheit der Eheleute erfolgen. Ziel und Inhalt dieses Scheidungstermins ist es, bestehende Vereinbarungen zu bestätigen und offene Scheidungspunkte zu klären. Scheidungswillige müssen sich darauf einstellen, dass der Richter auch konkrete Fragen zum Sachverhalt strittiger Punkte stellt. Das Gericht nimmt die Rolle des Vermittlers ein, können sich die Streitparteien nicht einigen, so versucht das Gericht Möglichkeiten zur Einigung aufzuzeigen oder Alternativen zu finden. Zudem können die Eheleute jederzeit durch den Rechtsanwalt Anträge oder Eingaben in das Verfahren einbringen. Der Scheidungstermin endet in der Regel mit einem von zwei möglichen Ausgängen. Einem Scheidungsbeschluss bei vollständiger Klärung aller Scheidungssachen oder dem Hinweis auf die Anberaumung eines weiteren Gerichtstermins, um das Verfahren fortzuführen. Im Grunde genommen kann man heiraten und sich bereits nach einem Jahr wieder scheiden lassen, sofern die Ehe nicht aus anderen Gründen als ungültig erklärt wurde. Allerdings muss das Trennungsjahr von 12 Monaten eingehalten werden, bevor ein Scheidungsantrag gestellt werden kann. Sind sich die Eheleute über die Scheidungsfolgen einig, ist eine einvernehmliche Scheidung bereits nach 4-6 Monaten vollzogen. Doch dieser Regelfall ist leider in Deutschland nicht immer möglich. Die Dauer einer Scheidung ist grundsätzlich davon abhängig, wie schnell alle Scheidungsaspekte geklärt werden können. Je weniger Streit zwischen den Eheleuten vorherrscht und je schneller alle nötigen Unterlagen und Nachweise vorgelegt werden, umso kürzer ist die Dauer der Scheidung.
- Florian Liebl, Carolina & Michael Kamm
Scheidungswillige müssen sich darauf einstellen, dass der Richter auch konkrete Fragen zum Sachverhalt strittiger Punkte stellt. Das Gericht nimmt die Rolle des Vermittlers ein, können sich die Streitparteien nicht einigen, so versucht das Gericht Möglichkeiten zur Einigung aufzuzeigen oder Alternativen zu finden
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