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Engagement in Gut Ising am Chiemsee – Verlobung von Ulrike und Adam – 1987

Am Sa., 16. Mai 1987

Mitte Mai ist es soweit und meine Schwester Ulrike feiert Verlobung mit ihrem Freund Adam im herrlichen Gut Ising. So kommen wir als Familie alle zum Feiern am Chiemsee zusammen und lassen die beiden hochleben. Die Verlobung ist das Versprechen, mit einer anderen Person die Ehe einzugehen. Im europäischen Kulturraum findet die Verlobung in der Regel im Rahmen einer Liebesbeziehung statt. Eingeleitet wird sie hier durch ein gemeinsames Gespräch oder durch den Heiratsantrag einer Seite. Ein solcher Antrag wurde traditionellerweise bei heterosexuellen Beziehungen zumeist vom Mann erwartet. Die Verlobungszeit ist insbesondere eine Vorbereitungszeit auf die Ehe. Sie endet am Tag der Hochzeit, es sei denn, ein Verlobter tritt von dem Verlöbnis zurück. Das Verlöbnis wird auch durch den Tod eines der Verlobten aufgelöst. Die Bezeichnung Verlobte wird auch zur Bezeichnung eines Brautpaares verwendet. Die Verlobung ist ein nicht einklagbares Eheversprechen. Während der Verlobungszeit impliziert die Beziehung zwischen den Verlobten stärkere oder schwächere soziale und wirtschaftliche Rechte und Pflichten zwischen den beteiligten Verwandtschaftsgruppen. Ein Verlöbnis wurde bereits im Alten Testament angesprochen. Es bezeichnete einen Vertragsabschluss, bei dem der Mann sich zur Zahlung einer Heiratsgabe verpflichtete und damit einen Anspruch auf die Frau erwarb. Die Frage des Erwerbs der Frau wird auch im ersten Kapitel des Qidduschin behandelt. Nach biblischer Vorstellung ist während der Verlobungszeit noch kein ehelicher Beischlaf zulässig. Ein Verlöbnis als Eheversprechen stellt besonders in Kulturen, in denen Ehen von den Eltern arrangiert werden, eine wichtige Phase im schrittweisen Herangehen an die Ehe dar. Ihm voran geht die Brautwerbung, die hoch institutionalisiert sein kann. Dies ist besonders dann der Fall, wenn sie durch einen Brautwerber als Abgesandten der Familie des Mannes oder des Mannes selbst vorgebracht werden muss. Dies kann auch schon während der Kindheit der beiden vorgesehenen Ehepartner erfolgen. Während einer solchen Verlobungszeit wird nicht nur eine (emotionale) Beziehung zwischen den beiden Betroffenen, die sich oftmals vorher noch gar nicht oder nur vage kannten, hergestellt und gefestigt, sondern meist auch eine politisch-rechtliche Allianz zwischen ihren Verwandtschaftsgruppen. Oft ist mit der Verlobung eine Familienfeier im Kreis der engeren Verwandtschaft oder Familie verbunden. Die Verlobung kann mit einer Verlobungsanzeige bekanntgegeben werden. Als äußeres Zeichen ist nach wie vor das Tragen eines Verlobungsringes - traditionell Geschenk des Mannes an die Frau - üblich, der häufig am Ringfinger der linken Hand getragen wird. Die rechtlichen Verhältnisse des Verlöbnisses sind in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Danach handelt es sich bei dem Verlöbnis um einen Vertrag, mit dem sich zwei Personen versprechen, künftig die Ehe miteinander einzugehen, also um ein gegenseitiges Eheversprechen. Das einseitige Eheversprechen, das nur einen Partner bindet, kennt das deutsche Recht nicht. Anders als bei den sonstigen Verträgen im Bürgerlichen Gesetzbuch ist es beim Verlöbnis nicht möglich, auf Erfüllung, das heißt, auf Bewirkung des gegenseitigen Versprechens, zu klagen

Mit dabei
  • Ulrike Kamm & Adam Schall-Riaucour, Uta & Karl-Heinz Kamm, Nicola und Michael Kamm

Gut Ising ist ein 170 Hektor großes Anwesen mit einem Sterne Superior Hotel am Chiemsee. Es liegt eingebettet in friedvoller Natur des Ortes Chieming oberhalb des Sees und bietet einen rundum erholsamen Aufenthalt, der Stress und Hektik des Alltags in den Hintergrund rückt.

Fehler entdeckt, Änderungen & Ergänzungen gewünscht sowie eigene Photos zur Vervollständigung verfügbar? Bitte gerne per Mail an Michael@Kamm.info.