Erste Runde am Amtsgericht in Garmisch-Partenkirchen – Positionsbestimmung im Scheidungsverfahren – 1998
Am 1. Dezember treffe ich mich mit Carolina und unseren Rechtsanwälten zum ersten Mal in Garmisch-Partenkirchen, um nach einem Trennungsjahr unser Scheidungsverfahren einzuleiten. Um sich in Deutschland scheiden lassen zu können, muss neben einigen erfüllten Voraussetzungen, der Antrag auf Ehescheidung beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden. Gemeinsam mit diesem Antrag gilt es, dem Gericht je nach Rechtslage, unterschiedliche Unterlagen und Anträge zu übermitteln. Grundsätzlich kann diese Beantragung ohne rechtlichen Beistand durch einen Anwalt für Familienrecht erfolgen, jedoch zeigt sich in der Praxis, dass es durchaus ratsam ist, bereits zu diesem Zeitpunkt einen erfahrenen Juristen hinzu zu ziehen, um das Scheidungsbegehren bestmöglich ausgestaltet beim Gericht einzureichen. Denn zu diesem Zeitpunkt gilt es ein besonderes Augenmerk auf folgende Aspekte zu richten: Um die Scheidung erfolgreich einreichen zu können, gilt es zudem dem Antrag wichtige Unterlagen und Dokumente beizulegen. Hierbei ist wichtig zu unterscheiden, ob einzelne Dokumente zwingend bei Antragstellung übermittelt werden müssen, oder ob diese im Verfahrensverlauf eingereicht werden können. Zu den Scheidungspapieren gehören beispielsweise die Heiratsurkunde oder die Geburtsurkunden der Kinder. Ist der Antrag auf Scheidung erst einmal eingereicht, treten die Eheleute in das sogenannte Scheidungsverfahren ein. Erst mit diesem Zeitpunkt kann man aus rein rechtlicher Sicht von einem Ablauf der Scheidung sprechen. Zudem kann man grundsätzlich sagen, dass jede Scheidung in Deutschland über den gleichen rechtlichen Ablauf verfügt. Unabhängig davon, ob es sich also um eine einvernehmliche, strittige oder Härtefallscheidung handelt, läuft das Scheidungsverfahren gleich ab. Dennoch gibt es markante Unterschiede die sich im Einzelfall darstellen. So ist die Regelung der sogenannten Scheidungsfolgen ein unverzichtbarer Teil des Ablaufs einer Scheidung in Deutschland. Sind beide Eheleute scheidungswillig, lassen sich diese Folgen oftmals in Form einer außergerichtlichen Scheidungsfolgenvereinbarung festlegen. Kommt es jedoch zu Konflikten, die sich selbst im Zuge einer Mediation nicht beilegen lassen, muss das Familiengericht diese Folgen der Scheidung regeln. Das verursacht nicht nur weitere Kosten, sondern nimmt auch entsprechend Zeit in Anspruch. Da eine Scheidung unterschiedliche Bereiche Ihres Lebens beeinflusst, müssen mehrere Folgen geklärt werden. Schaffen Sie es die Scheidungsfolgen selbst oder teilweise mithilfe eines Rechtsanwalts für Familienrecht zu regeln, dann sparen Sie Scheidungskosten. Die folgenden Scheidungsfolgen sollte Sie unbedingt mit Ihrem Ex Partner regeln: Aufteilung der gemeinsamen Ehewohnung, Ehegattenunterhalt wie Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt, Vermögensaufteilung, Aufteilung des Hausrats, Bankverbindlichkeiten, Sorgerecht und Umgangsrecht der gemeinsamen Kinder, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Rentenausgleich. Durch eine Reihe an ungeklärten Punkte bezüglich des Zugewinnausgleichs und Unterhalts kommen wir an diesem Verhandlungstag nicht richtig weit und vertagen uns aufs nächste Jahr.
- Florian Liebl, Carolina & Michael Kamm
Kommt es bei der Scheidung jedoch zu Konflikten, die sich selbst im Zuge einer Mediation nicht beilegen lassen, muss das Familiengericht diese Folgen der Scheidung regeln. Das verursacht nicht nur weitere Kosten, sondern nimmt auch entsprechend Zeit in Anspruch.
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