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Generalprobe Mid Term Plan Präsentation – Former Triumph Owner Appartement – Promenadenstrasse in Bad Zurzach – 2020

Von Mo., 2. März 2020 bis Fr., 6. März 2020

Mitte Februar war ich zu einem Zeitpunkt zu Triumph gekommen, zu dem die finanzierenden Banken nur unter bestimmten Umständen bereit waren mit höheren Kreditlinien weiterhin in die Sanierung des Unternehmens zu investieren. Daher mussten verschiedene Szenarien erfüllt werden und wir haben mit dem gesamten Team die Präsentation eines Mid Term Plans vorbereitet. Hierzu sind wir in Klausur im früheren Appartement der Triumph Eigentümer auf dem Firmengelände in Bad Zurzach gegangen. Obwohl jede Krise bei einem Unternehmen anders verläuft, hat sich ein Standard etabliert, der allen Beteiligten vermitteln soll, welche Anforderungen und Inhalte nach der Rechtsprechung des BGH behandelt werden müssen. Die Beurteilung wird in zwei Stufen eingeteilt. Zum einen muss eine positive insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose bejaht werden. Es dürfen also keine rechtlichen oder tatsächlichen Gegebenheiten der Fortführung der Unternehmenstätigkeit entgegenstehen. So darf das Unternehmen bspw. nicht insolvenzantragspflichtig sein. Zum anderen müssen durch geeignete Sanierungsmaßnahmen sowohl die Wettbewerbsfähigkeit als auch die Renditefähigkeit wiedererlangt werden können. Am Ende des Betrachtungszeitraums muss das Unternehmen daher erneut attraktiv für Eigenkapital- und Fremdkapitalgeber sein. Sinn und Zweck der Begutachtung von Unternehmen in einer Krise ist zunächst die Feststellung, welche Ursachen zu der Krise geführt haben und in welchem Krisenstadium sich das Unternehmen nach dem S 6 befindet. Insbesondere ist rasch zu klären, ob bereits ein Insolvenzeröffnungsgrund vorliegt bzw. eine Insolvenzgefahr besteht. Dazu sind v.a. die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu analysieren und zu bewerten. Weiterhin muss die branchenübliche Rendite bestimmt werden, um die Wettbewerbsfähigkeit beurteilen zu können. Sobald die Informationen vorliegen und der Gutachter zu dem Urteil kommt, dass eine begründete Aussicht auf eine erfolgreiche Fortführung der Geschäftstätigkeit besteht, beginnt die eigentliche Restrukturierungsarbeit: Zunächst muss ein Leitbild des sanierten Unternehmens erarbeitet und dargestellt werden; anschließend werden aus dem Leitbild sog. Sanierungsmaßnahmen abgeleitet, um eine mögliche Insolvenzgefahr abzuwenden und den „Soll-Status" des Leitbilds zu erreichen; abschließend ist eine Liquiditäts-, Ertrags- und Vermögensplanung zu erstellen. Besonders Fremdkapitalgeber leiten aus der Planung ab, ob sie in Zukunft das Krisenunternehmen weiter begleiten möchten oder nicht. Die Qualität des Gutachtens ist entscheidend für eine weitere externe Finanzierung und damit für die Zukunftssicherung des Unternehmens. Neben der fachlichen Expertise sollte also darauf geachtet werden, dass der Sanierungsberater interdisziplinär aufgestellt ist und Dienstleistungen aus unterschiedlichen Fachrichtungen anbieten kann. Bei der Erstellung eines Sanierungsgutachtens wird v.a. betriebswirtschaftliches als auch juristisches Know-how unabdingbar sein.

Mit dabei
  • Markus & Oliver Spiesshofer, Roman Braun, Michael Kamm

Im früheren Eigentümer Appartement ist jetzt ein Meeting Room eingerichtet, in dem großformatige Poster früherer Marketing Kampagnen mit international bekannten Modells aufgestellt sind

Vincenzo d´Aurelio und Markus Spiesshofer führen uns durch den Plan

Es waren annähernd 80 Slides und so hatten wir gut zu tun

Eine Pause nutze ich, um mit dem Hausmeister aufs Dach des Firmengebäudes zu steigen und einen Blick in das verregnete Rheintal zu geniessen

Unterwäsche wohin das Auge reicht ... Markt Research beim Beck

... und meine Heimat nur wenige Kilometer vom Büro entfernt an einem Schwarzwaldfluss

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