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Saubere Beweisführung überzeugen Münchner Amtsrichter – Verkehrsstrafsache Rot-Radler – 2023

Am Mo., 27. Februar 2023

Ende Februar wurde in einem Bussgeld-Verfahren mit Aktenzeichen 942 OWi 438 Js 196811/22 wegen einer am Montag, den 23. Mai 2022 um 11:52 Uhr durch mich mit dem Fahrrad überfahrenen roten Ampel entschieden ... und ich konnte den Vorwurf entkräftigen. Letzterer ging davon aus, daß ich als Fahrradfahrer auf dem Fahrradweg der Leopoldstraße auf Höhe der Einmündung Georgenstraße ein Rotlicht überfahren hätte, was in der Sache ja auch stimmte. Dennoch hatte ich diesen meines Erachtens trotzdem ungerechtfertigten Vorwurf in meinem persönlichen Gespräch mit den kontrollierenden Beamten aus genanntem Grund – keine freie Sicht auf die Lichtzeichenanlage und zudem keine Möglichkeit in einem Pulk mehrerer schnell fahrender Radler eine Vollbremsung zu machen – bereits verneint und daher nicht zugegeben. Die Gruppe der Beamten waren im Rahmen der Kontrolle des Fahrradverkehrs nach meiner Einschätzung gemeinsam zur Schulung unterwegs und schrieben ohne Anhörung einfach auf. Der Bußgeldbescheid wurde dennoch mit Datum vom 19. September 2022 – ein früher ursprünglicher Bescheid vom 28. Juni 2022 soll an meiner Adresse nicht zustellbar gewesen sein - ausgefertigt und ging mir am 21. September 2022 und damit 4 Monate nach dem Vorfall per Post zu. Noch am selben Tag habe ich form- und fristgerecht Einspruch erhoben. Die Lichtzeichenanlage für Fussgänger und Fahrradfahrer an der Kreuzung Georgenstraße / Leopoldstrasse ist in südlicher Fahrtrichtung durch direkt am Radweg gepflanzte Bäume für Fahrradfahrer erst wenige Meter vor der Georgenstrasse sichtbar ... und daher nach meiner Meinung nicht geeeignet Rote Ampel Verstösse als Exempel zu sanktionieren. Der Richter hatte ein Einsehen ... der ehrliche Polizistenzeuge schloß sich meiner Sichtweise an und ich kam mit einem reduzierten Bussgeld ohne Punkt aus der Sache raus.

Mit dabei
  • Michael Kamm und Klaus Schickler

Der Anhalteweg eines modernen Fahrrads setzt sich – wie beim Auto - aus dem Bremsweg und dem Reaktionsweg zusammen. Die Reaktionszeit beträgt nach gängiger Meinung 2 Sekunden, wodurch bei der Reaktionsweg bei 25 km/h (6,94 m/s) bereits 13,88 m beträgt. Der Bremsweg eines modernen eBikes berechnet sich aus 50% der Geschwindigkeit im Quadrat dividiert durch die Bremsverzögerung. Dieser Wert beträgt bei meinem KTM eBike damit weitere 4 Meter, da von einer Bremsverzögerung von 6,0 m/s° ausgegangen wird. In Summe beläuft sich der Anhaltweg - im vorliegenden Fall bei trockener Straße – auf insgesamt 17,88 m und damit einer Entfernung, bei der ich selbst im Falle einer Vollbremsung (mit der ich die hinter mir fahrende Damen gefährdet hätte) erst hinter der Georgenstrasse zum Stehen gekommen wäre. Fazit: Eine Kontrolle an dieser Kreuzung wird mit hoher Wahrscheinlichkeit sehr viele Rotlichtsünder zu Tage führen.

Die Lichtzeichenanlage sollte links neben dem Radweg stehen und nicht rechts. Circa 10 Meter vor der Kreuzung ist die Ampel kurz durch die Bäume erkennbar und erst 8 Meter vor der Kreuzung hat man eine uneingeschränkte Sicht auf die Lichtzeichenanlage.

Das Problem liegt allerdings in der Anbringung der Fahrradampel, da diese nicht rechtzeitig zu sehen ist. Um 11:52 Uhr war ich in der Mitte eines Pulks schnell radelnder Fahrradfahrer unterwegs. Unsere Geschwindigkeit betrug 25 km/h bzw. 7 m/s. Die Abstände zum Radfahrer vor mir und der Radfahrerin hinter mir betrug weniger als 2 Meter. Bei dieser Geschwindigkeit verbleibt nach Sicht auf die Lichtzeichenanlage zu wenig Zeit, um das Rotlicht zu erkennen und den Bremsvorgang einzuleiten. Ein gefahrloses Bremsen war durch die direkt hinter mir radelnde Dame – wurde auch verwarnt - nicht möglich und ich hatte keine andere Wahl als mit unverminderter Geschwindigkeit die leere Georgenstrasse zu überfahren.

Im Monat Mai waren die Bäume durch Blätter bewachsen, womit die Sicht noch eingeschränkter ist, und die Lichtanlage für Fahrradler noch später zu sehen ist. Die Ampel für die auf der Leopoldstrasse fahrenden Autos ist links gut zu sehen. Diese bleibt allerdings länger grün als die Fahrrad- und Fussgängerampel, weshalb ich mich im vorliegenden Fall an der noch grünen Straßenampel orientiert – wie einige andere Radler auch – obwohl die zu spät erkennbare Fahrradampel scheinbar schon rot war. Dies in einer Situation, in der wir in einem Pulk von vier oder fünf Radler mit mindestens 25 km/h auf dem Fahrradweg in kurzen Abständen hintereinander unterwegs waren.

Fehler entdeckt, Änderungen & Ergänzungen gewünscht sowie eigene Photos zur Vervollständigung verfügbar? Bitte gerne per Mail an Michael@Kamm.info.