Rosenheimer Schloß & Fischereischein auf Lebenszeit – Angelausflug nach Schloßberg – 1994
Mein Zwillingsbruder Thomas lebt seit vielen Jahren in Schloßberg, einem Gemeindeteil von Stephanskirchen im Osten von Rosenheim. Hier stand in früheren Jahrhunderten die Burg Rosenheim, die auch Schloss Rosenheim genannt wurde. Sie war eine mittlerweile verschwundene Höhenburg auf 460 m ü. NHN und lag in einer Spornlage am östlichen Innufer auf dem Schlossberg über der heutigen Innbrücke in Schloßberg, einem Ortsteil der Gemeinde Stephanskirchen im Landkreis Rosenheim in Bayern. Die Burg wurde von den Hallgrafen von Wasserburg nach 1150 erbaut und 1232 mit einem „Screndelin de Rosinheim“, einem wasserburgischen Ministerialen, indirekt erwähnt. Angeblich war sie der Sitz des Gebino II. von Stephanskirchen (urkundlich erwähnt zwischen 1085 und ca. 1135), einem Sohn des Bernhard von Weilheim. Demnach müsste Gebeno II., der mit einer Tochter Dietmars von Hausen verheiratet war, der Erbauer der Burg gewesen sein. 1234 sowie 1237 wurde die Burg als „Castrum Rosenheym“ erstmals genannt. 1267 ging sie an Heinrich XIII., Herzog von Niederbayern über. Im Jahr 1425 wurde sie im Zuge des Bayrischen Hausstreits beschädigt, wieder aufgebaut und 1714 im Spanischen Erbfolgekrieg zerstört. 1745 wurde die Burg gesprengt, geschleift und war ab 1749 verfallen. Im 19. Jahrhundert wurden die letzten Reste des Schlosses abgebrochen. Nicht weit vom "Rosenheimer Schloß" hat die Familie meiner Schwägerin Steffi ein schönes, großes Grundstück mit drei Häusern, wobei Thomas und Steffi im mitttleren der drei Häuser wohnen. Carolina und ich besuchen mit Larissa und Paul Ende April die Familie und die Kids verbringen den Samstag "angelnd" und spielend im Garten und die Erwachsenen bei Café und Kuchen auf der Terrasse
- Carolina, Larissa und Paul Kamm
- Dr. Thomas, Steffi und Severin Kamm
Ein bißchen Phantasie schadet nicht, wenn man mit einer Angel am Rand eines leeren Pools steht und auf weitere spannende Ereignisse wartet
Der Realist Paul denkt sich seinen Teil, würde jedoch die Aktionen seiner älteren Lieblingsschwester nie in Frage stellen
Was denn ... habt Ihr Fragen zu meinem Fangergebnis ... fragt doch erst mal Papa, wie viele Fische er das letzte Mal aus dem Starnbergersee rausgezogen hat .... ich hab da keinen einzigen gesehen
Dieser junge Mann ist vom Fischereischein auf Lebenszeit noch ein paar Jahre entfernt
.... und seinen Vater Thomas ziert damals auch noch mittig jede Menge Haupthaar
Duch die Nähe zum Wasser - als Folge der Segelleidenschaft unseres Vaters - war ich bereits als Kind begeisterter Angler und blieb diesem Hobby bis heute treu, auch wenn ich schon lange nicht mehr so intensiv am Angeln bin, wie in meiner Schulzeit, in der aktives Mitglied der Angelgilde in Neubeuern war, oder während meines Studiums, als ich in München die Staatliche Fischereiprüfung abgelegt habe. Zulassungsvoraussetzung zur Prüfung für die Staatliche Fischerprüfung ist die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang. Anbieter dieser Lehrgänge sind die Fischereiverbände, örtliche Fischereivereine und Schulungsgemeinschaften. Die Vorbereitungslehrgänge müssen in allen Ausbildungselementen unter persönlicher Anwesenheit der Bewerber erfolgen. Einen bayernweiten Überblick über die Anbieter von Präsenz-Vorbereitungslehrgängen und Online-Präsenzkursen können Sie sich anzeigen lassen. Als registrierter Anwender können Sie sich zu einem passenden Lehrgang anmelden. Ihr Kursleiter wird Sie durch die Ausbildung führen und den Ausbildungsstand zeitnah im System dokumentieren. Die Teilnahme am Vorbereitungslehrgang umfasst folgende Fachgebiete: Fischkunde / Gewässerkunde / Schutz und Pflege der Fischgewässer und Fischhege / Fanggeräte, Fischereipraxis sowie Behandlung der gefangenen Fische / Rechtsvorschriften / praktische Einweisung in den Gebrauch der Fanggeräte sowie praktische Einweisung in die Behandlung der gefangenen Fische In den prüfungsrelevanten Fachgebieten müssen mindestens je drei Stunden besucht werden. Weitere 11 Stunden kommen bei freier Wahl des Fachgebiets dazu. Die gesamte Ausbildungsdauer beträgt somit mindestens 30 Stunden (je 60 Minuten). Die meisten Lehrgänge bieten jedoch ein deutlich höheres Angebot der Unterrichtsstunden an.
Seit dem Jahr 1999 wird statt der bisherigen Jahres-, Fünfjahres- und Zehnjahresfischereischeine nur noch der Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Die Gebühr für die Erteilung dieses Fischereischeines auf Lebenszeit beträgt 35,- EURO, der Jahresfischereischein kostet 7,50 EURO und ein Jugendfischereischein 5,– EURO. Wer die Fischereiabgabe nicht für die lebenslange Geltungsdauer entrichten möchte, hat die Möglichkeit sie für die Dauer von fünf Jahren zu entrichten. Hier beträgt die Fischereiabgabe 40,– EURO, was seltsam anmutet, da sie teurer ist als die für immer gültige Variante. Zur Ausübung der Angelfischerei in Bayern benötigen Gastangler aus anderen Bundesländern neben einer Fischereierlaubniskarte einen gültigen Fischereischein. Ausländische Urlauber können bei der betreffenden Gemeindeverwaltung auch ohne Nachweis eines Fischereischeins einen 3 Monate gültigen Bayerischen Fischereischein zum Preis von derzeit 22,50 EURO erwerben.
Fehler entdeckt, Änderungen & Ergänzungen gewünscht sowie eigene Photos zur Vervollständigung verfügbar? Bitte gerne per Mail an Michael@Kamm.info.