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Repressive Massnahme zur Aufklärung einer Straftat – Hausdurchsuchung seitens Münchner Steuerfahnder in Gardone – 2013

Am Di., 22. Oktober 2013

Während einer Reise zu einer EU Sitzung nach Brüssel erreichte mich ein Anruf unserer Haushälterin Stella Pollini aus Gardone-Riviera. Sie informiert mich über eine soeben stattfindende Hausdurchsuchung durch italienische Polizisten und deutsche Steuerfahnder in unserem Ferienhaus in der Via Panoramica. Der Einsatz gilt natürlich nicht Annette oder mir, sondern unserem befreundeten Vormieter Dierk Thomas. War trotzdem nicht sehr witzig, da die deutsche Steuerfahner nicht nur meine Riva Boots Ordner mitnahmen, sondern auch unseren Safe aus dem Schrank ausgebaut hatten und dieses schwere Teil mit nach München nehmen wollten. Sie bekamen ihn vor Ort nicht auf. Das übernahm ich dann durch die Remote Angabe der Zahlenkombination. Trotzdem waren die deutschen Fahnder frustriert, da sie anstelle des gesuchten Goldschatzes nur einen Flaschenöffner in unserem Safe fanden. Das ganze Thema hatte durch eine weitere Durchsuchung bei Alberto Arcangeli ein Nachspiel und wir bekamen erst Monate später unsere Ordner in München zurück. Der Staatsanwaltschaft steht die Hausdurchsuchung als Mittel zur Beschaffung von Beweismitteln zur Verfügung. Hausdurchsuchungen dienen sowohl als präventive Maßnahme, also um zukünftige Straftaten zu verhindern, als auch als repressive Maßnahme, um bereits begangene Straftaten aufzuklären. Die Rechtsgrundlage für eine Hausdurchsuchung bilden die §§ 102 ff. StPO, in der es heißt: Bei dem, welcher als Täter oder Teilnehmer einer Straftat oder der Datenhehlerei, Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig ist, kann eine Durchsuchung der Wohnung und anderer Räume sowie seiner Person und der ihm gehörenden Sachen sowohl zum Zweck seiner Ergreifung als auch dann vorgenommen werden, wenn zu vermuten ist, dass die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führen werde. Gemäß § 102 StPO sind auch Durchsuchungen bei anderen Personen möglich, wenn diese der Ergreifung des Beschuldigten oder der Verfolgung von Spuren einer Straftat oder der Beschlagnahme bestimmter Gegenstände dienen. Eine Hausdurchsuchung wird meist in den frühen Morgenstunden durchgeführt. Sie dient der Staatsanwaltschaft und den ermittelnden Beamten dazu, Gegenstände oder Personen aufzufinden, um die Ermittlungsarbeit voranzutreiben. Eine solche Durchsuchung stellt einen nicht unerheblichen Eingriff in die Privatsphäre der betroffenen Person dar, so dass stets bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Unter anderem bedarf es einer richterlichen Anordnung für die Durchsuchung.

Mit dabei
  • Stella Pollini, Annette & Michael Kamm

Bei uns in Gardone rückte die durch Frau Angela Horre vertretende Steuerfahndungsstelle des Finanzamt München mit Dienstsitz in der Prinz Ludwig Strasse 1-3 an

Fehler entdeckt, Änderungen & Ergänzungen gewünscht sowie eigene Photos zur Vervollständigung verfügbar? Bitte gerne per Mail an Michael@Kamm.info.