Sorgfaltspflicht & Baumschaden – Gebäude-Versicherung bei Sturm in Gardone – 2023
Während ich an diesem Donnerstag in München bin, wohnt Annette mit Nani und Jürgen bei Sanne in Salò, wodurch Ette den in der Nacht um unser Haus in Gardone tobenden Sturm gar nicht live mitbekommt. Das Ergebnis dann aber schon, da es den im Süden stehenden großen Baum - den wir seit längerem stutzen lassen wollten - umgeblasen hat. Umgestürzte Bäume können bei Unwettern erheblichen Schaden anrichten, wodurch in der Folge zu klären ist wer für die Unwetterschäden zahlt, wenn ein Baum aufs Nachbargrundstück fällt. Dabei ist es sowohl am eigenen Haus wie auch beim Nachbarn nicht immer eindeutig, wer zahlen muss. Wenn heftige Stürme und Gewitter übers Land rollen, kommt es oft zu schweren Unwetterschäden, wie etwa in dieser Woche in Bayern und auch bei uns in Gardone und Salò. Vor allem umgestürzte Bäume richten schwere Schäden an, wenn sie aufs Haus oder die Garage stürzen. So mancher Baum landet aber auch auf dem Nachbargrundstück. Wer muss dann für den Schaden aufkommen? Kracht ein Baum infolge eines Sturms aufs eigene Haus, so kommt in der Regel die Gebäudeversicherung für den Schaden auf. Als Sturmschaden wird der umgefallene Baum bei den meisten Versicherern allerdings erst ab Windstärke 8 eingestuft. Manche bieten auch eine Versicherung ohne Mindestwindstärke an. Werfen Sie also am besten einen Blick in Ihre Versicherungsunterlagen, damit es später keine bösen Überraschungen gibt. Damit die Gebäudeversicherung bei einem umgestürzten Baum auch zahlt, müssen Grundstücksbesitzer zudem Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sein und den Baum regelmäßig auf seine Standfestigkeit geprüft haben. Wird nicht nur das Gebäude, sondern auch Inventar beschädigt, zahlt die Hausrat-Versicherung. Fällt ein Baum aus Ihrem Garten auf das Haus des Nachbarn, übernimmt zunächst dessen Gebäudeversicherung den entstandenen Schaden. Sie müssen jedoch nachweisen, dass Sie Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind und den Baum auf seine Sicherheit überprüft haben. War der Baum schon vor dem Unwetter eine Gefahr, müssen Sie selbst für den Schaden aufkommen. In einem solchen Fall können die Kosten für Gebäudeschäden oder für beschädigtes Inventar von der Privat-, Haus- oder Grundbesitzerhaftpflicht übernommen werden. Ist ein Baum auf Ihr Haus gestürzt, sollten Sie die Feuerwehr rufen und die entstandenen Schäden dokumentieren – am besten mit Fotos. Anschließend melden Sie den Schaden Ihrer Versicherung. Bevor Sie die Schäden reparieren lassen, warten Sie ab, bis die Versicherung ihr Okay dazu gibt. Der Einsatz der Feuerwehr ist in vielen Fällen gratis, wenn sie zur Abwendung von Gefahren gerufen wurde, etwa, wenn ein massiver Baum aufs Haus fällt oder am Haus lehnt. Teilweise tragen aber die Gebäudeversicherer diese Kosten, da es sich um Maßnahmen handelt, die eine weitere Ausdehnung des Schadens verhindern sollen. Wird die Feuerwehr allerdings für Bagatellschäden wie verrutschte Dachziegeln gerufen, müssen die Besitzer meist selbst dafür aufkommen.
- Annette und Michael Kamm
Jetzt heisst es Klar Schiff machen ... und unser Gärtner Vincenzo Rizzi hat mit seinen Helfern ganze Arbeit zu leisten
Zum Glück wurde das Dach nur an einer Stelle getroffen und dabei ist auch lediglich die Dachrinne eingedrückt worden
Das Ergebnis des Zersägens ist frisches Brennholz für unsere beiden offenen Kamine
Wenn die beschädigten Bäume vollständig entfernt sind, ist es in der Küche heller und wir haben abends länger Sonne. Allerdings kann man dann von der Strasse aus auch das Haus sehen, was bisher nie der Fall war
Im oberen Garten hat Rizzi bereits vorgearbeitet
Die schweren Stämme müssen mit Stahlseilen gesichert werden
Fehler entdeckt, Änderungen & Ergänzungen gewünscht sowie eigene Photos zur Vervollständigung verfügbar? Bitte gerne per Mail an Michael@Kamm.info.