Verkehrspsychologische Beratung zum Punkteabbau – Nachsitzen in Sachen Verkehrserziehung – 2015
Mitte Februar besuche ich verschiedene Sitzungen einer Verkehrspsychologischen Beratung bei der Psychologin Ingrid Böhm, um dadurch einen Punkt aus meinem Register abzubauen. Die Verkehrspsychologische Beratung nach § 2a Abs. 7 Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist eine gesetzlich geregelte Maßnahme im Rahmen der deutschen Fahrerlaubnis auf Probe und dient dem Ziel, Inhabern einer Fahrerlaubnis auf Probe, die wegen Ordnungswidrigkeiten oder Verkehrsstraftaten aufgefallen sind, über die Ursachen der Verkehrsauffälligkeiten aufzuklären und Wege zu einem angemesseneren Verhalten im Straßenverkehr aufzuzeigen. Sie erfolgt im Rahmen von drei oder vier Einzelgesprächen mit einer Gesamtdauer von vier Zeitstunden, einschließlich einer Stunde Vor- und Nachbereitung. Die Beratung soll dazu anregen, die eigene Einstellung zum Straßenverkehr und zum verkehrssicheren Verhalten zu überprüfen und gegebenenfalls zu verändern. Dies setzt eine gründliche Auseinandersetzung mit den persönlichen Bedingungen von Verkehrsauffälligkeiten wie Nachdenken über das eigene Verhalten, Umgang mit Zeitdruck, Risikoeinschätzung, Gefühle im Straßenverkehr voraus. Die Durchführung erfolgt durch verkehrspsychologische Berater, die hierfür von der Sektion Verkehrspsychologie im Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen eine Bestätigung über das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen erhalten und damit amtlich anerkannt sind. Seit Mai 2014 ist das neue Punktesystem in Kraft getreten. Dadurch hat sich auch die Möglichkeit zum Punkteabbau geändert. Die bisherige verkehrspsychologische Beratung, mit der Sie freiwillig 2 Punkte abbauen konnten, gibt es in der früheren Form nicht mehr. An ihre Stelle ist das sogenannte „Fahreignungsseminar“ getreten. Durch den freiwilligen Besuch des neuen Fahreignungsseminars kann bei einem Stand von 1 bis 5 Punkten 1 Punkt abgebaut werden. Es ist auch möglich auf der Stufe Verwarnung und das heißt bei bereits 6 oder 7 Punkten das Fahreignungsseminar freiwillig zu absolvieren. Dies kann bei der Bewertung durch den Verkehrsrichter durchaus ein Vorteil sein. Allerdings kann jetzt kein Punkt mehr abgebaut werden. Das Fahreignungsseminar besteht aus zwei Teilen: einem verkehrspädagogischen Teil und einem verkehrspsychologischen Teil. Nur wer beides macht und die Bescheinigung 2 Wochen nach Seminarende bei der Führerscheinstelle abgibt, bekommt einen Punkt Rabatt. Mit den Erläuterungen der Verkehrspsychologin war ich nicht vollständig einverstanden und diskutierte daher mein Fahrverhalten leidenschaftlich mit ihr ... wir gingen dennoch im Frieden auseinander.
- Michael Kamm, Ingrid Böhm

Mit etwas Unbehagen nahm ich auf der Verkehrspsychologischen Coach Platz ... und gewöhnte mich dann allerdings schnell an das Ambiente

Die versierte Psychologin war sehr bemüht mich zu einem defensiven Verhalten zu bekehren

Und ich diskutierte mit ihr den Reiz bei freier Autobahn doch mal aufs Gas zu drücken
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