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Weihnachtliches Patenessen in Ebenhausen – Jährliches Come Together in der Zeller Straße – 2009

Am Sa., 26. Dezember 2009

Annette und ich feiern den Abend des zweiten Weihnachts-Feiertages im Rahmen eines wunderbaren Patenessens als Gäste von Simone und Michael Hoesch immer wieder gerne in ihrem schönen Haus in Ebenhausen im Isartal. Die beiden organisieren an diesem Tag jährlich wiederkehrend ein wunderbares Come Together mit den in und um München herum verfügbaren Paten ihrer fünf Kinder. Dabei kommen bei einer Fullhouse Situation jeweils mehr als 20 Personen zusammen. Bei jeweils einem männlichen und einem weiblichen Paten sowie den jeweiligen Partnern ist das - zusammen mit den zahlreichen Mitgliedern der Familie Hoesch - eine ansehnliche Truppe, die gerade mal so an dem langen Tisch im großen Esszimmer der Familie Platz findet. Der nette Abend wird seit vielen Jahren auch immer ziemlich gleich zelebriert. Nach dem Eintreffen der Gäste treffen wir uns alle im Wohnzimmer vor dem Christbaum und dem Kamin, wo Heppel einige Flaschen Sekt aufmacht und wir dann gemeinsam auf einen schönen Abend udn unsere Patenkinder anstoßen. Für die mitanwesenden Kids ist dies auch immer eine schöne Gelegenheit zu berichten, was sie im abgelaufenen Jahr alles erlebt und erreicht haben. Auch wir freuen uns die weiteren Paten-Paare zu sehen und uns mit Ihnen auszutauschen. In der Regel sind weitere gute Freunde wie Uwe & Ulrike Hasbargen, Kristin & Michael Veeser, Steffi & Armin Kauf, Vreni & Georg Knott, Angie Kublinski, Günther Banholzer und auch Uta & Wilhelm Schröder dabei. Selbstverständlich sind auch Camilla, Adrian, Isabella, Alexa und mein Patenkind Tati mit von der Partie. Im Anschluss freuen wir uns auf ein schönes gemeinsames Abendessen, das von Simone vorbereitet wurde und auch immer wieder von einem Nachttisch von Annette ergänzt wird. Michael Hoesch habe ich bereits im Sommer des Jahres 1980 durch seine Verwandschaft – die Familie Hoesch aus Lindau bzw. Schafwaschen am Chiemsee – kennen gelernt. Simone habe ich ca sechs Jahre später erstmals in München getroffen, da Michael bei unserem ersten Treffen noch nicht verheiratet war. Ab dem Jahr 1985 habe ich Heppel sehr regelmäßig gesehen. Dies war besonders dadurch bedingt, daß er von Frankfurt mit Simone nach Bayern umzog und dann in München, im Chiemgau und später im Isartal lebte.

Mit dabei
  • Simone & Michael Hoesch, Uwe & Ulrike Hasbargen, Kristin & Michael Veeser, Steffi & Armin Kauf, Vreni & Georg Knott, Angie Kublinski, Uta & Wilhelm Schröder sowie Annette & Michael Kamm

Im wunderbaren Ebenhausen bei Schäftlarn im Isartal sind weitere gute Freunde wie Uwe & Ulrike Hasbargen, Kristin & Michael Veeser, Steffi & Armin Kauf, Vreni & Georg Knott, Angie Kublinski, Günther Banholzer und auch Uta & Wilhelm Schröder zu Gast. Selbstverständlich sind auch Camilla, Adrian, Isabella, Alexa und mein Patenkind Tati mit von der Partie.

Was uns Gäste vereint ist die Übernahme des Patenamtes bei einem der Hoesch Kinder. Pate ist ein Ehrenamt in verschiedenen Konfessionen des Christentums. Der Taufpate begleitet oder trägt den Täufling bei der Taufe und ist Zeuge der Sakramentsspendung. Paten sollen die Eltern bei der christlichen Erziehung des Patenkindes unterstützen. Die Namen der Paten werden im Kirchenbuch vermerkt. Das Wort Pate kommt vom lateinischen Pater spiritualis, das heißt „geistlicher Vater“. Das Patenamt entwickelte sich bereits in der alten Kirche. Die Paten begleiteten damals die erwachsenen Taufbewerber - Katechumenen - in der Taufvorbereitung und bürgten für die Ernsthaftigkeit ihres Taufbegehrens, bei Täuflingen im Kindesalter verbürgten sie deren christliche Erziehung. Daraus entwickelte sich die heutige Bedeutung des kirchlichen Patenamts.

Als Taufzeugen belegen sie im Zweifelsfall den Vollzug der Taufe. Paten nehmen gegenüber dem Täufling in besonderer Weise die Verantwortung der christlichen Gemeinde wahr, die Getauften zum christlichen Glauben zu führen. Sie sollen für den Täufling beten und ihm durch Wort und Vorbild helfen, ein lebendiges Glied der Kirche Jesu Christi zu werden. Paten werden meist von den Eltern benannt und von der Kirche beauftragt. Wenn Paten nicht der taufenden Gemeinde angehören, ist in der evangelischen und katholischen Kirche eine Patenbescheinigung erforderlich, die von der Gemeinde des Paten ausgestellt wird. Diese bestätigt die Mitgliedschaft in der Gemeinde bzw. dass der Pate katholisch und gefirmt ist und das Recht hat, das Patenamt zu übernehmen.

In vielen Gemeinden wird nach der Taufe ein Patenbrief überreicht. Er beurkundet die kirchliche Beauftragung des Paten. Die römisch-katholische Kirche kennt Tauf- und Firmpaten. Es soll, wann immer möglich, einem Täufling oder Firmling eine Person zur Seite gestellt werden, die ihn auf dem Weg begleiten und mithelfen soll, dass der Getaufte ein der Taufe entsprechendes christliches Leben führt und die damit verbundenen Pflichten getreu erfüllt. Das Kirchenrecht stellte die Patenschaft bis 1983 als eine „geistliche Verwandtschaft“ dar, die auch ein Ehehindernis bedeutete. Die Erziehungsberechtigten oder der Pfarrer benennen einen oder zwei Paten, die geeignet und bereit sein müssen, diesen Dienst zu leisten. In der Regel müssen Paten mindestens sechzehn Jahre alt, getauft und gefirmt sein, die Erstkommunion empfangen haben. Auch müssen sie ein Leben führen, das dem Glauben und dem Patendienst entspricht. Nicht in Frage kommen solche, die mit einer kanonischen Strafe belegt sind und die Eltern des Täuflings. Die Evangelische Kirche kennt das Patenamt im Zusammenhang mit der Kindstaufe. Täuflinge unter 14 Jahren sollen bei der Taufe Paten erhalten, die gemeinsam mit den Eltern für die christliche Erziehung der Täuflinge einstehen und dies bei der Taufe auch versprechen. Da der Konfirmandenunterricht auch als nachgeholte Taufunterweisung verstanden wird, endet das Patenamt formal mit der Konfirmation des Täuflings. Paten müssen selbst getauft und Angehörige einer Kirche sein. Das Patenamt kann weder von der Kirche aberkannt noch vom Paten zurückgegeben werden, doch es „erlischt, wenn die Patin oder der Pate die Zulassung zum Abendmahl verliert, insbesondere bei einem Austritt aus der Kirche.“ Die Nachbenennung von Paten ist dagegen in manchen Landeskirchen möglich. In früheren Zeiten hatten die Taufpaten im Falle des frühen Todes der Eltern eine Fürsorgepflicht für das Kind. Dies wird auch heute noch manchmal gewünscht, aber das Patenamt an sich berechtigt nicht zur Übernahme der Vormundschaft; ggf. muss hier durch ein Testament vorgesorgt werden.

Fehler entdeckt, Änderungen & Ergänzungen gewünscht sowie eigene Photos zur Vervollständigung verfügbar? Bitte gerne per Mail an Michael@Kamm.info.